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Angaben gemäß § 5 TMG
Ethos Human Recruitment GmbH
Fritz-Werner-Str. 54 G
12107 Berlin
Handelsregister: 151478 Registergericht: Berlin Charlottenburg
Vertreten durch: Dirk Ohlmeier
Kontakt
Telefon: 03049207071 E-Mail: Ohlmeier@ethos-hr.de
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Dirk Ohlmeier Fritz-Werner-Str. 54 G 12107 Berlin
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Urheberrecht
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AGB Allgemeine Geschäftsbestimmungen
der Personalberatung Ethos Human Recruitment GmbH / Download,
1. Präambel
1.1.Die Personalberatung Ethos Human Recruitment GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbringt ihre Leistungen im Bereich der Beratung in personellen Angelegenheiten und der Vermittlung von Fach- und Führungskräften (im Folgenden „Kandidaten“) für suchende Unternehmen (im Folgenden „Auftraggeber“) ausschließlich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2.Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer seine Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Auftragnehmer deren Inhalt schriftlich zugestimmt hat.
1.3.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht neuerlich in Bezug genommen wurden. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft einseitig abzuändern. Die abgeänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil, sobald der Auftraggeber in Kenntnis der geänderten Fassung einen Auftrag erteilt.
2. Vertragsschluss
2.1.Angebote des Auftragnehmers über die Erbringung von Beratungsleistungen sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind vom Auftraggeber in Textform zu erteilen und gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer in Textform bestätigt werden.
2.2.Im Bereich der Vermittlungstätigkeit kann ein Vertragsschluss auch konkludent erfolgen, insbesondere, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber unaufgefordert einen geeigneten Kandidaten durch die Zusendung eines Exposés, eines Lebenslaufs oder vergleichbarer Unterlagen präsentiert und der Auftraggeber sich für diesen Kandidaten entscheidet.
2.3. Vertragsänderungen, insbesondere hinsichtlich des vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungsumfangs, bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Der Auftragnehmer wird nach Möglichkeit dem Änderungsverlangen des Auftraggebers entsprechen.
3. Leistungen des Auftragnehmers
3.1. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt erbringen.
3.2.Die Details zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden in Abstimmung mit den Verantwortlichen seitens des Auftragsgebers in Form eines schriftlichen Stellenprofils festgehalten. Der Auftragnehmer behält sich vor, geringfügig von dem vereinbarten Anforderungsprofil abzuweichen.
3.3.Der Auftragnehmer plant – je nach seiner Einschätzung der gegebenen Situation – geeignete Maßnahmen, um die zu besetzende Position entsprechend zu bewerben und einen interessierten Personenkreis anzusprechen, und führt diese Maßnahmen durch.
3.4.Die Kandidatenpräsentation des Auftragnehmers erfolgt durch die digitale Übersendung der Kandidatenprofile an den Auftraggeber.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1.Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer alle für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig erhält, insbesondere hat er die Ansprechpartner zur Erstellung des Stellenprofils zu benennen.
4.2.Der Auftraggeber trifft die Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten anhand von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen sowie im Rahmen eines oder mehrerer persönlicher Gespräche in eigener Verantwortung.
4.3. Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen über die Kandidaten, gleich ob in schriftlicher, mündlicher, elektronischer oder sonstiger Form ausschließlich zum Zwecke der Besetzung der jeweiligen Position benutzen.
4.4.Der Auftraggeber darf ohne vorherige Zustimmung der präsentierten Kandidaten weder direkt noch indirekt den derzeitigen oder frühere Arbeitgeber der Kandidaten kontaktieren oder anderweitig Referenzen über diese beziehen.
4.5.Die dem Auftraggeber vom Auftragnehmer überlassene Kandidatenprofile und Informationen sind nur für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Kandidatenprofile und Informationen – weder im Original noch in Kopie – an Dritte weiterzugeben.
5. Honorar, Spesen, Zahlungsziel
5.1.Soweit nicht anders vereinbart, berechnet sich das Honorar in Höhe von 30% des Bruttojahresgesamtgehaltes. Dieses errechnet sich aus den 12 Monatsgehältern zuzüglich etwaiger weiterer Monatsgehälter, Dienst- und Rufbereitschaftsvergütung, Bonus Zahlungen und anderer geldwerter Vorteil, gleich, ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, Weihnachts-/Urlaubsgeld oder als Sachbezug gewährt wird, dabei wird ein Dienstwagen als Gehaltsbestandteil in Höhe von 7.500 EUR und die Höhe einer vom Vertriebsumsatz abhängigen Provision mit 50% der maximal erreichbaren Höhe berechnet. Sollten Monate als Interims-Manager mit den Kandidaten vereinbart werden, wird ein Honorar von 30% auf vereinbarte Tagessätze berechnet und monatlich abgerechnet.
5.2.Der Anspruch des Auftragnehmers auf das Honorar wird, soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, durch Abschluss eines Arbeitsvertrags/Beratervertrages/Kooperationsvertrages zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber begründet bzw. durch den Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst danach geschlossen wird. Dabei sind die vertraglichen Inhalte des Anstellungs- oder Beratungsvertrags (z.B. Beginn der Tätigkeit, Ort der Anstellung, Stellenbezeichnung, oder auch die arbeitgebende Vertragspartei (Tochterunternehmen bzw. Mutterkonzern) unerheblich für das Entstehen des Honoraranspruches. Der nachträgliche Wegfall des abgeschlossenen Anstellungsvertrags gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Kündigung (auch vor Beginn des Anstellungsverhältnisses), Rücktritt, Anfechtung etc.) hat keinen Einfluss auf bereits entstandene Honoraransprüche. Eine Rückerstattung des Vermittlungshonorars ist ausgeschlossen.
5.3.Für den Fall, dass der Auftraggeber mit mehr als einem Kandidaten einen Vertrag zur Besetzung der ursprünglich vakanten oder einer anderen Position schließt, wird für jede weitere Einstellung ein Honorar in Höhe von 30% des Bruttojahresgesamtgehaltes berechnet; die Fälligkeit auch der weiteren Honorare tritt mit dem jeweiligen Vertragsschluss bzw. dem Arbeitsantritt ein. Diese Ziffer entfällt bei Rahmenvereinbarungen.
5.4. Zukünftige Honoraransprüche entstehen, wenn zwischen Auftraggeber und einem von dem Auftragnehmer mit persönlichen Daten bekannt gegebener Kandidaten binnen eines Zeitraumes von 18 Monaten nach Beendigung des zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Vermittlungs- bzw. Beratervertrages ein Anstellungsvertrag abgeschlossen wird; dem Auftraggeber bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass der Kandidat nicht aufgrund der Tätigkeit des Auftragsnehmers bekannt und zum Vertragsschluss veranlasst worden ist.
5.5.Anfallende Kosten die im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen stehen z.B. Reise- und Unterkunftskosten für Bewerber, als auch für den Auftragnehmer, werden vom Auftraggeber übernommen.
5.6.Das Zahlungsziel für Rechnungen des Auftragnehmers beläuft sich auf 14 Tage rein netto Kasse. Nach Ablauf der dieses Zeitraums gerät der Auftraggeber gemäß § 286 Abs. 3 BGB in Verzug. Während des Verzuges ist die Forderung gemäß § 288 BGB mit acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
6. Laufzeit, Kündigung
6.1.Der Vermittlungs- bzw. Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer gestellten Kandidaten nach Kündigung des Vermittlungs- bzw. Beratungsvertag zustande, so wird das in § 5.1. festgehaltene Honorar dennoch in voller Höhe fällig.
6.2.Sollte der Vermittlungs- bzw. Beratervertrag vom Auftraggeber vorzeitig gekündigt werden, oder die Position durch den Auftraggeber selbst besetzt werden, berechnet der Auftragnehmer die bis zum Zeitpunkt der Kündigung fälligen Raten in jeweils voller Höhe sowie die anfallenden Auslagen.
6.3.Der Vermittlungs- bzw. Beratervertrag endet ohne Kündigung nach Ablauf einer zeitlichen Frist von 12 Monaten nach Auftragserteilung, wenn der Auftraggeber mindestens zehn der vom Auftragnehmer präsentierten Kandidatenprofile abgelehnt hat ohne das zugrundeliegende und erarbeitete persönliche und fachliche Anforderungsprofil zu berücksichtigen und ohne entsprechende schriftliche Begründung der Ablehnung abzugeben.
7. Haftung
7.1.Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen und sonstigen Informationen der Kandidaten.
7.2. Der Auftraggeber und seine Erfüllungsgehilfen haften gegenüber dem Auftragnehmer nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
7.3.Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlicher Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Freistellung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer frei von allen Haftungen und Folgen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber, seine Mitarbeiter oder eine dritte, von ihm beauftragte Person gegen die Vorschriften des BDSG sowie des AGG wissentlich oder unwissentlich verstoßen.
9. Informationspflicht
9.1.Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Auftraggeber ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber einen Kandidaten für eine andere Position bzw. weitere Kandidaten einstellt. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie Höhe und Art der an den Kandidaten zu zahlende Vergütung. Auf Verlangen des Auftragsnehmers hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Kopie des unterschriebenen Anstellungsvertrages auszuhändigen.
9.2.Hat sich ein durch den Auftragnehmer vorgestellter Kandidat bereits unabhängig von der Vorstellung durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt der Kandidatenprofile bzw. Bewerbungsunterlagen zu unterrichten. In diesem Fall erbringt der Auftragnehmer keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer jedoch anweisen, auch bezüglich dieses Kandidaten weiterzuarbeiten. Kommt es in diesem Fall zur Einstellung des Kandidaten, schuldet der Auftraggeber das Vermittlungshonorar gemäß § 3.1 sowie die Kosten aus allen übrigen vereinbarten und erbrachten Leistungen ungeschmälert.
10. Geistiges Eigentum
Der Auftragnehmer darf den Namen des Auftraggebers sowie dessen Wort- und Bildmarke zur Ansprache geeigneter Kandidaten sowie als Referenz benutzen.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
11.1.Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
11.2.Beide Parteien verpflichten sich, insbesondere hinsichtlich der Daten der Kandidaten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten.
12. Sonstiges
12.1. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.
12.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
12.3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der wegfallenden Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Disclaimer
Last updated: February 11, 2022
Interpretation and Definitions
Interpretation
The words of which the initial letter is capitalized have meanings defined under the following conditions. The following definitions shall have the same meaning regardless of whether they appear in singular or in plural.
Definitions
For the purposes of this Disclaimer:
- Company (referred to as either “the Company”, “We”, “Us” or “Our” in this Disclaimer) refers to Ethos Human Recruitment GmbH, Fritz-Werner-Str., 54G.
- Service refers to the Website.
- You means the individual accessing the Service, or the company, or other legal entity on behalf of which such individual is accessing or using the Service, as applicable.
- Website refers to Getthejob.today, accessible from www.getthejob.today
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